Duratec-Kassen sind finanzamtkonform
Letzte TSE-Frist endete 31.12.22
Seit dem 1. Januar 2020 muss jedes Kassensystem folgende Vorgaben erfüllen (§146a Abgabenordnung). Die TSE-Pflicht besteht ebenfalls seit dem 01. Januar 2020, wurde aber bis zum 30. September 2020 nicht beanstandet. Handeln Sie jetzt und schützen Sie sich mit unserer Duratec-TSE vor hohen Strafen.
Es müssen weiterhin Einzelaufzeichnungen in der Kasse geführt werden, analog zur aktuellen Rechtslage gemäß BMF-Schreiben vom 26.11.2010. Die Einzelaufzeichnungen werden nicht mehr in einem herstellerspezifischen Fomat, sondern standardisiert exportiert. Als Standard wird die CSV-Darstellung der DFKA-Taxonomie für Kassendaten (unter dem Namen "DSFinV-K") verwendet.
Die Taxonomie enthält einige Informationen über die buchhalterische und steuerliche Bedeutung der Daten.
Ein Beispiel:
Es wird nicht nur aufgezeichnet, dass Geld aus der Kasse entnommen wird und dieser Vorgang mit einem Text belegt, sondern es wird unterschieden zwischen einer Privatentnahme, Bezahlung einer Eingangsrechnung usw. Hierzu sind möglicherweise deutliche Anpassungen an bestehenden Kassenlösungen erforderlich.
Eine TSE kann wie folgt umgesetzt werden:
- TSE als microSD-Karte
- TSE als USB-Stick
- TSE als Cloudlösung
Eine TSE gemäß der technischen Richtlinie BSI TR-03153 hat die folgenden wesentlichen Funktionen:
- Beliebige Daten können mit einer Nummerierung, einer Zeitinformation und einer elektronischen Signatur versehen, in der TSE gespeichert und auf Anforderung zusammengefasst in einer Datei exportiert werden.
- Sicherheitsmodul: Es führt die wesentlichen Sicherheitsfunktionen aus (Erzeugen der Signaturen, Führen der Transaktionszähler usw.).
- Speichermedium: Dient zur Speicherung der innerhalb der TSE abgelegten Daten.
- Digitale Schnittstelle: Hiermit ist die standardisierte Schnittstelle für die zu prüfenden Daten gemeint.
Neben den in jedem Fall erforderlichen Funktionen für eine Datensicherung ist es in vielen Fällen sinnvoll, revisionssichere Archivierungmöglichkeiten zu implementieren. Im Gegensatz zur Datensicherung werden bei der revisionssicheren Archivierung die Daten am Ursprungsort gelöscht und es ist ein uneingeschränkter Zugriff darauf möglich. Sinnvoll kann eine Archivierung aus folgenden Gründen sein:
- Löschung für begrenzten Speicherplatz in Kassensystem und/oder TSE.
- Vereinfachter Zugriff durch zentralisierte Datenhaltung.
- Einhalten der gesetzlichen 10-jährigen Aufbewahrungsfrist, ohne Kassensystem bzw. TSEs so lange aufbewahren zu müssen.
Durch die kryptografische Sicherung der Daten bedarf es keiner besonderen Sicherheitsanforderungen an das Archivierungssystem. Eine Verdichtung der Daten ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Der wesentliche Sinn der Belegausgabepflicht und der Sicherheitselemente ist, dass bei einer Kassen-Nachschau leicht überprüft werden kann, ob alle Geschäftsvorfälle korrekt erfasst werden.
- Der Beleg muss immer und "in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Beendigung des Vorgangs" erstellt werden.
- Der Beleg kann in Papierform oder - wenn der Kunde dem zustimmt - elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
- Der Kunde muss den Beleg nicht annehmen.
- Ein elektronischer Beleg muss in einem standardisierten Datenformat (z. B. JPG, PNG oder PDF) erstellt werden.
- Auf dem Beleg müssen sich einige vorgegebene Sicherheitselemente befinden, wie z. B. die Seriennummer der TSE und eine digitale Signatur.
Laut Gesetz müssen Betreiber von elektronischen Aufzeichnungssystemen die Anschaffung und die Außerbetriebnahme innerhalb von einem Monat dem zuständigen Finanzamt mitteilen. Das soll auf "amtlich vorgeschriebenem Vordruck" erfolgen. Mitzuteilen sind für jedes einzelne Aufzeichnungssystem:
- Name des Steuerpflichtigen
- Steuernummer
- Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (das umfasst laut Anwendungserlass auch die 64-stellige Seriennummer)
- Art des Aufzeichnungssystems
- Anzahl der Aufzeichnungssysteme je Betriebsstätte/Einsatzort
- Seriennummer des Aufzeichnungssystems
- Datum der Anschaffung oder Datum der Außerbetriebnahme
Setzen Sie auf die Lösung von Duratec
Haben Sie keine Angst vor unangekündigten Betriebsprüfungen und Strafzahlungen.
Mit Duratec können Sie jederzeit finanzamtkonform kassieren und gehen kein Risiko ein. Wir garantieren Ihnen, dass alle neu ausgelieferten Systeme mit der erforderlichen technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gemäß Gesetzesentwurf nachgerüstet werden können.
Duratec stellt kostenlose Lizenz- und Software-Updates bei Neukassen sowie Kassen, die ab dem 01.01.2019 gekauft wurden, zur Verfügung. Für ältere Kassen, die vor dem 01.01.2019 gekauft wurden, gibt es ein kostenpflichtiges Lizenzpaket. Die TSE-Lizenz ist für Nutzer des Digitalpakets Deutschland während des Abozeitraums kostenfrei. Bezüglich der notwendigen Installation und der Einrichtung der TSE wenden Sie sich bitte an Ihren Händler.
Setzen Sie auf die Erfahrung von Duratec und der Vectron Systems AG:
- Jahrelange Erfahrung mit Fiskallösungen
- Umgesetzte Fiskalanforderungen in D, AT, CZ, RO, F, PT, B
- Mitarbeit in der Arbeitsgruppe Fiskal im DFKA
- Mitarbeit beim Projekt INSIKA
Welche Pflichten gelten für ältere Kassen?
Bestehende Kassensysteme müssen nachträglich mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet werden, sofern diese Nachrüstung bauartbedingt technisch grundsätzlich möglich ist. Wenn keine Nachrüstung möglich ist und weitere Voraussetzungen vorliegen, dürfen die Geräte noch bis Ende 2022 weiterverwendet werden.
Die folgenden Duratec-POS-Systeme können mit einer technischen Sicherheitseinrichtung nachgerüstet werden:
- Duratec S12
- Duratec S15
- Duratec S15 II
- Duratec S14
- Duratec POS PC
Vorteile der Hardware-TSE gegenüber einer Cloud-TSE
Viele Gründe sprechen für die Lösung von Duratec:
- Praxiserprobt: Die Hardware-TSE ist heute schon ausgereift, da sie seit Ende 2019 im Praxiseinsatz ist.
- Verfügbarkeit: Die Hardware-TSE-Lösung von Duratec ist über unsere Handelspartner schnell verfügbar.
- Zuverlässigkeit: Keine Abhängigkeit von einer stabilen Internetverbindung. Die Hardware-TSE-Lösung kann sogar dauerhaft komplett offline eingesetzt werden.
- Erhöhte Datensicherheit: Die TSE-Daten stehen sowohl lokal auf der Hardware-TSE als auch als Sicherheits-Kopie in der Cloud zur Verfügung.
Zertifizierte TSE von Duratec
Die Swissbit-TSE für die Duratec-Kassensysteme sind vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert. Das ermöglichte uns, seit Dezember 2019 bereits über 18.000 TSE an unsere Händler auszuliefern. Bei uns erhältlich sind derzeit Sicherheitseinrichtungen in Form einer microSD-Karte oder eines USB-Sticks.
Jetzt kostenlos beraten lassen!
Rufen Sie uns an unter Tel. +49 (0)251 2856-154 oder nutzen Sie unser Kontaktformular und wir setzen uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung.
Drohende Bußgelder
Es drohen Strafzahlungen bis zu 25.000 € bei Verwendung eines nicht finanzamtkonformen Kassensystems.
Disclaimer
Die Vectron Systems AG übernimmt keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen. Alle Angaben und Informationen stellen weder eine Rechtsberatung noch eine steuerliche Beratung dar. Zur verbindlichen Klärung entsprechender rechtlicher und/oder steuerlicher Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater.